Verhaltensgrundsätze

Unsere Mitarbeiter repräsentieren das Unternehmen, wo immer sie anderen Menschen begegnen. Es ist unser fester Vorsatz, stets in Übereinstimmung mit Gesetz, Gebräuchen und Handelspraktiken der verschiedenen Nationen, denen unsere Kunden angehören, sowie den von uns selbst gesetzten Verhaltensregeln, zu handeln und auf deren Einhaltung zu achten. Als Unternehmen sind wir uns der grundlegenden Bedeutung der Menschenrechte gemäß „International Bill of Human Rights“ bewusst und verpflichten uns, diese in all unseren Geschäftspraktiken und -entscheidungen zu respektieren und zu schützen.

Gleichberechtigung und Chancengleichheit

Wir verpflichten uns nach dem Grundsatz des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) zu handeln.

Wir distanzieren uns von jeglicher Form von Diskriminierung von Personen bezüglich ihrer Abstammung, Religion, sexuelle Orientierung, Nationalität, Herkunft, oder wegen ihres Alters, Geschlechtes, oder Behinderung. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit ohne jede Diskriminierungsabsicht wird in Dokumenten/Verträgen überwiegend die männliche Form verwendet. Grundsätzlich sind damit alle Geschlechter mit einbezogen.
Die Themen Vielfalt und Chancengleichheit sind bei uns fest in der Firmenphilosophie verankert. Unter Chancengleichheit verstehen wir die gleichen Ausbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für alle ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Habitus, sexuelle Identität, Herkunft und soziale Verhältnisse.

Vereinigungsfreiheit

Im Einklang mit den lokalen Gesetzen achten wir das Recht unserer Mitarbeiter, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten, bei Bedarf eine Arbeitnehmervertretung zu ernennen, einen Betriebsrat zu bilden und sich bei Tarifverhandlungen zu engagieren. Mitarbeiter, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, werden nicht benachteiligt.

Kinderarbeit

Als Kinderarbeit wird nach ILO Mindestalter-Konvention 138 jede wirtschaftliche Aktivität einer Person mit einem Alter von weniger als 15 Jahren bezeichnet.
Wir billigen weder den Einsatz von Kindern als Arbeitskräfte, noch den Versuch der Legitimierung von Kinderarbeit.

Zwangsarbeit

Als Zwangsarbeit gilt nach ILO (Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit, 1930) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter der Androhung einer Strafmaßnahme gegen ihren Willen eingefordert wird.
Jede Form der durch Zwang eingeforderten Leistungserbringung einer Person, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Religion, wird von uns nicht toleriert. Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Sklavenarbeit, Sklaverei oder ähnliches lassen wir nicht zu. Unternehmensangehörige dürfen weder direkt noch indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.

Disziplinarmaßnahmen

Nach GG Art. 1 (1) und Art.2 (2) ist die Würde eines Menschen unantastbar und für jeden Mensch besteht das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Nicht geduldet werden von uns Disziplinarmaßnahmen, die jegliche Form einer körperlichen Züchtigung, sexuellen Belästigung, psychischen und verbalen Gewaltanwendung beinhalten.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Vergütung

Wir verpflichten uns dazu, die anwendbaren Gesetze und Industriestandards in Bezug auf Arbeitsrecht, einschließlich Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz einzuhalten.

Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

Wir halten die Regeln fairen Wettbewerbs ein und treffen keine Absprachen die Preise und Konditionen beeinflussen, oder in einer anderen Art und Weise den fairen Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken. Die Vorschriften des „Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen“ (GWB) bilden für uns den gesetzlichen Rahmen. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich an die Regeln des Kartell- und Wettbewerbsrechts zu halten. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Regeln des GWB ebenfalls einhalten.

Zuwendungen und Einladungen

Unsere Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und anderen Geschäfts-partnern beruhen auf fairem Handeln.
Die Geschäftsentscheidungen werden auf Basis rationaler Fakten getroffen. Geschenke und Einladungen können unsere Fähigkeit beeinträchtigen, Geschäftsentscheidungen frei von Interessenkonflikten zu fällen.
Bei der Vergabe von Geschenken müssen die Regeln der „Corporate Governance Compliance“ unserer Geschäftspartner eingehalten werden.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Wir achten die Privatsphäre unserer Mitarbeiter und halten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz (Bund und Länder) ein. Geschäftliche, betriebliche und kundenbezogene Daten unterliegen der Pflicht zur Geheimhaltung. Bei der elektronischen Verarbeitung von Unternehmensdaten hat jeder Mitarbeiter die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, Richtlinien und betrieblichen Regelungen einzuhalten.

Für Fragen zum Datenschutz steht jederzeit die Geschäftsleitung zur Verfügung.

Geschäftsbeziehungen

Wir erwarten von jedem Mitarbeiter und von allen Geschäftspartnern, dass sie die Standards ethischer Geschäftsführung einhalten. Situationen, die zu einem Konflikt zwischen persönlichen und Unternehmensinteressen führen können, sind zu vermeiden.
Bei der Auswahl von Kunden und Lieferanten, sowie auch bei allen anderen Geschäftsbeziehungen, dürfen nur sachliche Kriterien in die Bewertung einfließen. Wir lehnen Korruption, Bestechung, Erpressung, Untreue, Unterschlagung und persönliche Vorteilsnahme in jeglicher Form ab.

Verpflichtung zur Integrität und Transparenz

Wir legen großen Wert auf Ehrlichkeit und Integrität und erwarten von unseren Mitarbeitern, stets aufrichtig zu handeln und jeden berechtigten Verdacht auf Betrug zu melden.
Wir verpflichten uns sämtliche Formen der Wirtschaftskriminalität aktiv zu bekämpfen und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Geldwäsche zu verfolgen. Wir sind uns der Bedeutung eines fairen und transparenten Geschäftsumfelds bewusst und setzen uns dafür ein, dass unsere Geschäftspraktiken den höchsten moralischen Anforderungen entsprechen.

Einhaltung politischer Sanktionen

Wir haben uns zur Einhaltung aller Gesetze in den Rechtsordnungen verpflichtet, in denen wir geschäftlich tätig sind. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften bezüglich wirtschaftlicher Sanktionen. Diese Richtlinie gilt auch für alle Personen, die im Namen unseres Unternehmens handeln und untersagt, Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Ländern und sanktionierten Personen einzugehen.

Firmeneigentum

Das Unternehmen stellt Arbeitsmittel, technische und soziale Betriebs-einrichtungen zur Verfügung, die ausschließlich für Betriebszwecke zu nutzen sind. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
Der sorgsame und professionelle Umgang mit Arbeits- und Betriebs-mittel ist für alle Mitarbeiter selbstverständlich.

Soziales Engagement

Mitarbeiter die sich ehrenamtlich engagieren und dabei die betriebsinteressen wahren, sind für unsere Gesellschaft ein wertvolles Gut. Dieses Engagement muss jedoch rechtlich zulässige Ziele verfolgen und darf nicht gegen demokratische Grundwerte verstoßen.

Halal-konforme Produktion

Bei unseren Halal konformen Produkten werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette bei den eingesetzten Rohstoffen, Fabrikationshilfsstoffen, Herstellung, Befüllung, Verpackungsmaterialien, Reinigungsmitteln, Lagerung und Beförderung strenge Richtlinien befolgt, um die Produktreinheit nach den Halal-Standards GSO 2055-1:2015, HAS 23000-1, OIC/SMIIC 1:2019 und SNI 99001:2016 sicherzustellen.