Verhaltensgrundsätze

Unsere Mitarbeiter repräsentieren das Unternehmen, wo immer sie anderen Menschen begegnen. Es ist unser fester Vorsatz, stets in Übereinstimmung mit Gesetz, Gebräuchen und Handelspraktiken der verschiedenen Nationen, denen unsere Kunden angehören, sowie den von uns selbst gesetzten Verhaltensregeln, zu handeln und auf deren Einhaltung zu achten.

Gleichberechtigung

CTP verpflichtet sich nach dem Grundsatz des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) zu handeln.
Wir distanzieren uns von jeglicher Form von Diskriminierung von Personen bezüglich ihrer Abstammung, Religion, sexuelle Orientierung, Nationalität, Herkunft, oder wegen Ihres Alters, Geschlechtes, oder Behinderung.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit ohne jede Diskriminierungsabsicht wird in Dokumenten/Verträgen überwiegend die männliche Form verwendet. Grundsätzlich sind damit alle Geschlechter mit einbezogen.

Kinderarbeit

Als Kinderarbeit wird nach ILO Mindestalter-Konvention 138 jede wirtschaftliche Aktivität einer Person mit einem Alter von weniger als 15 Jahren bezeichnet.
Wir billigen weder den Einsatz von Kindern als Arbeitskräfte, noch den Versuch der Legitimierung von Kinderarbeit.

Zwangsarbeit

Als Zwangsarbeit gilt nach ILO (Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit, 1930) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter der Androhung einer Strafmaßnahme gegen ihren Willen eingefordert wird.
Jede Form der durch Zwang eingeforderten Dienstleistungserbringung einer Person, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Religion, wird von uns nicht toleriert.

Disziplinarmaßnahmen

Nach GG Art. 1 (1) und Art.2 (2) ist die Würde eines Menschen unantastbar und für jeden Mensch besteht das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Nicht geduldet werden von uns Disziplinarmaßnahmen, die jegliche Form einer körperlichen Züchtigung, sexuellen Belästigung, psychischen und verbalen Gewaltanwendung beinhalten.

Arbeitszeit und Vergütung

Wir verpflichten uns dazu, die anwendbaren Gesetze und Industriestandards in Bezug auf die Arbeitszeiten einzuhalten. Ferner stellen wir sicher, dass die gezahlten Löhne mindestens den gesetzlichen Standards entsprechen

Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

Wir halten die Regeln fairen Wettbewerbs ein und treffen keine Absprachen die Preise und Konditionen beeinflussen, oder in einer anderen Art und Weise den fairen Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken. Die Vorschriften des „Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen“ (GWB) bilden für uns den gesetzlichen Rahmen. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich an die Regeln des Kartell- und Wettbewerbsrechts zu halten. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Regeln des GWB ebenfalls einhalten.

Zuwendungen und Einladungen

Unsere Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und anderen Geschäfts-partnern beruhen auf fairem Handeln.
Die Geschäftsentscheidungen werden auf Basis rationaler Fakten getroffen. Geschenke und Einladungen können unsere Fähigkeit beeinträchtigen, Geschäftsentscheidungen frei von Interessenkonflikten zu fällen.

Bei der Vergabe von Geschenken müssen die Regeln der "Corporate Governance Compliance" der jeweiligen Geschäftspartner eingehalten werden.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Wir achten die Privatsphäre unserer Mitarbeiter und halten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz (Bund und Länder) ein. Geschäftliche, betriebliche und kundenbezogene Daten unterliegen der Pflicht zur Geheimhaltung. Bei der elektronischen Verarbeitung von Unternehmensdaten hat jeder Mitarbeiter die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, Richtlinien und betrieblichen Regelungen einzuhalten.

Für Fragen zum Datenschutz steht jederzeit die Geschäftsleitung zur Verfügung.

Geschäftsbeziehungen

CTP erwartet von jedem Mitarbeiter und von allen Geschäftspartnern, dass sie die Standards ethischer Geschäftsführung einhalten. Situationen, die zu einem Konflikt zwischen persönlichen und Unternehmensinteressen führen können, sind zu vermeiden.
Bei der Auswahl von Kunden und Lieferanten, sowie auch bei allen anderen Geschäftsbeziehungen, dürfen nur sachliche Kriterien in die Bewertung einfließen. Bestechung, Korruption und persönliche Vorteilsnahme sind nicht Bestandteil unserer guten Geschäftspraxis.

Firmeneigentum

Das Unternehmen stellt Arbeitsmittel, technische und soziale Betriebs-einrichtungen zur Verfügung, die ausschließlich für Betriebszwecke zu nutzen sind. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
Der sorgsame und professionelle Umgang mit Arbeits- und Betriebs-mittel ist für alle Mitarbeiter selbstverständlich.

Soziales Engagement

Mitarbeiter die sich ehrenamtlich engagieren und dabei die betriebsinteressen wahren, sind für unsere Gesellschaft ein wertvolles Gut. Dieses Engagement muss jedoch rechtlich zulässige Ziele verfolgen und darf nicht gegen demokratische Grundwerte verstoßen.