Regulatory Compliance

Qualität und Umwelt

Die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte, dauerhafte Innovation, überdurchschnittlich guter Service und Unterstützung für unsere Kunden sowie eine hohe Liefer- und Termintreue haben für uns oberste Priorität.

Als grundlegendes Qualitätsmanagementsystem ist die ISO 9001 ohne Einschränkungen bei der CTP GmbH installiert und wird in regelmäßigen Intervallen vom TÜV Süd auditiert. Zertifikat

Ein Qualitätsaspekt hinsichtlich der Eignung nach Anwendungsbestimmung wird durch die physikalischen und chemischen Anforderungen an das Produkt beschrieben. Diese sind charakteristisch für das jeweilige Produkt und werden in der Produktspezifikation verbindlich festgehalten.

Rechtlichen Anforderungen und Empfehlungen, welche an die Produkte je nach Verwendungsart gestellt werden, ergänzen die klassischen Qualitätsmerkmale.
Die Erschließung internationaler Märkte und wachsende Globalisierung erfordern zunehmend international harmonisierte Regeln, die über die Grenzen hinaus Begriffe und Verfahrensweisen einheitlich definieren.

Mit einem speziellen Dokument, dem „Certificate of Compliance“ (CoC), bestätigt die CTP GmbH die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen („Regulatory Compliance“), sowie deren kontinuierliche Überwachung.

REACH

Alle Produkte der CTP GmbH entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung,  Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in der aktuell gültigen Version.

"CLP Verordnung"

 Die Einstufung aller Produkte der CTP GmbH erfolgt nach der aktuell gültigen Version der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die CLP Verordnung basiert auf der Empfehlung „Globally Harmonised System“ (UN-GHS) der United Nations. GHS bildet die Brücke zwischen den bereits bestehenden Systemen in Nordamerika und der Europäischen Union.

Sicherheitsdatenblätter

Kunden der CTP GmbH erhalten zu jedem Produkt, auch wenn kein gefährlicher Stoff, bzw. gefährliche Zubereitung vorliegt, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt in Übereinstimmung mit Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), Annex II "Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts".

Konservierende Stoffe

Technische Zubereitungen erfordern oftmals eine Konservierung, um diese vor dem Befall von Bakterien und Pilzen zu schützen. Dadurch gewinnt das Produkt an Lagerstabilität und für die Anwendungsdauer ist das Risiko eines mikrobiellen Befalls reduziert.

Bei der CTP-GmbH gelangen ausschließlich von BfR und CFR Title 21 zugelassene Stoffe und Zubereitungen zum Einsatz. Insbesondere sind alle verwendeten Biozide in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (BPR).

Besonders besorgniserregende Stoffe

Bei bestehenden Produkten, als auch bei der Neuentwicklung von Produkten legt die CTP GmbH ein großes Augenmerk auf die Verträglichkeit der Produkte mit Mensch und Umwelt. Daher ist es ein besonderes Anliegen, Stoffe die als SVHC gelten, nicht bei der Herstellung der Produkte zu verwenden.

Grundlage für die Identifizierung der als SVHC geltenden Stoffe ist die ECHA Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe, veröffentlicht gemäß Artikel 59 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH].

Ebenso gilt die Aufmerksamkeit der Liste an Stoffen und Zubereitungen, die unter Verordnung (EG) No 1907/2006 [REACH], Annex XVII (Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) verzeichnet sind, die ebenfalls nicht zur Anwendung bei der Herstellung unserer Produkte gelangen.

Besonders umweltgefährdende Stoffe (FCKW/ Pestizide)

Papier und Papierprodukte haben aufgrund der vielfältigen Anwendungsgebiete und Umweltverträglichkeit nach wie vor eine hohe Bedeutung. Wie bei allen natürlichen Ressourcen ist nicht nur der achtsame Umgang mit dem Material für unsere Umwelt entscheidend, sondern auch die Wahl der Einsatzstoffe für die Herstellung und Veredelung des Materials.

Diese sollen, weder im Herstellungsprozess, noch bei deren  bestimmungsgemäßer Anwendung, einen schädlichen Einfluss auf die Gewässer und das Klima ausüben.

Die nachfolgenden internationalen Abkommen regeln den Umgang mit besonders umweltgefährdenden Stoffen.

  • Montreal Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
  • Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP)

Alle Produkte der CTP GmbH enthalten keine fluorierten Kohlenwasserstoffe, bzw. Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) und/oder sonstige halogenierte Kohlenwasserstoffe, sowie keine Pestizide.

Neben den für alle Produkte geltenden Anforderungen, deren Einhaltung wir in unsererm „Certificate of Compliance“ (CoC) bestätigen, erfüllen unsere Produkte auch weitere spezielle regulatorische Anforderungen.

Gerne erstellen wir auf Anfrage auch kundenspezifische Bestätigungen, die nach sorgfältiger Prüfung, eine Übereinstimmung mit diesen speziellen Anforderungen dokumentieren.